Batterie- und Altölentsorgung

1. Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien

Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Du bist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet, damit eine fachgerechte Entsorgung gewährleistet werden kann. Du kannst Altbatterien kostenfrei an einer kommunalen Sammelstelle oder im Handel vor Ort abgeben. Auch wir sind als Vertreiber von Batterien zur Rücknahme von Altbatterien verpflichtet, wobei sich unsere Rücknahmeverpflichtung auf Altbatterien der Art beschränkt, die wir als Neubatterien in unserem Sortiment führen oder geführt haben. Altbatterien vorgenannter Art kannst du daher entweder ausreichend frankiert an uns zurücksenden oder direkt in unserem Ladenlokal unter der folgenden Adresse unentgeltlich abgeben:

Gasolina-Moto
Hördegen und Mengele GbR
Herzog-Georg-Straße 68
89415 Lauingen (Donau)

 
2. Bedeutung der Batteriesymbole

Batterien sind mit dem Symbol einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet. Dieses Symbol weist darauf hin, dass Batterien nicht in den Hausmüll gegeben werden dürfen. Bei Batterien, die mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber, mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium oder mehr als 0,004 Masseprozent Blei enthalten, befindet sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemische Bezeichnung des jeweils eingesetzten Schadstoffes – dabei steht "Cd" für Cadmium, "Pb" steht für Blei, und "Hg" für Quecksilber.



 
3. Starterbatterien - Batteriepfand

Beim Verkauf von Starterbatterien gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem. § 10 BattG verpflichtet, gegenüber Endnutzern ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs der neuen Starterbatterie dem Verkäufer keine gebrauchte Starterbatterie zurückgibt. Der Kunde erhält beim Kauf einer Starterbatterie einen Pfandgutschein. Bei Rückgabe der alten Starterbatterie an einer vom öffentlich-rechtlichen-Entsorgungsträger eingerichteten Rücknahmestelle, hat sich der Kunde mittels Stempel und Unterschrift die Entsorgung bestätigen zu lassen. Anschließend hat der Kunde die Möglichkeit, diese Bestätigung unter Angabe seiner Kundennummer zur Erstattung des Pfands an den Verkäufer zurückzuschicken. Alternativ kann der Kunde seine alte Starterbatterie zusammen mit dem Pfandschein zur Erstattung des Pfandes auch direkt beim Verkäufer abgeben (Auf Grund der Gefahrengutverordnung ist ein Versand der alten Batterie an den Verkäufer nicht zulässig).

 
4. Altölentsorgung - Hinweis gemäß Altölverordnung (AltÖlV)

Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:
Verbrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Du kannst das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.

Unsere Annahmestelle ist:

Gasolina-Moto
Hördegen und Mengele GbR
Herzog-Georg-Straße 68
89415 Lauingen (Donau)

Du kannst die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ kannst du uns das gebrauchte Öl auch zusenden, die Versandkosten sind hierbei vom Käufer zu tragen. Bitte beachte, daß für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können.

Bei gewerblichen Kunden weisen wir darauf hin, daß wir uns diesen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.