BGM PRO STREET 2-Takt-Synthetiköl ist ein erstklassiges und hoch belastbares Zweitaktöl welches die strenge japanische JASO FC Prüfnorm erfüllt. Basierend auf einem ausgezeichneten Grundöl sorgen viele hochwertige Additive für einen ausgezeichneten Schutz aller Komponenten. Die hohe Klassifizierung als JASO FC macht es ausgesprochen raucharm, perfekt geeignet für den Einsatz in Motoren mit Katalysator. Die nahezu rückstandsfreie Verbrennung hält den gesamten Abgastrakt sauber und sorgt für eine lange Lebensdauer von Auspuff und Zylinder. Die speziellen Additive sorgen unter hoher Motorlast für einen stabilen Schmierfilm in allen Temperaturbereichen. Korrosionsschutz ist genauso selbstverständlich wie die selbst mischenden Eigenschaften und die Verwendbarkeit in Motoren mit Ölpumpe und Einspritzsystemen.
Die Einordnung in die höchste ISO Prüfkategorie belegt beeindruckend die hohe Belastbarkeit und Qualität des BGM-Synthetiköles.
Verwendbar für alle Zweitakter (Selbstmischung, Getrenntschmierung, Einspritzer etc.)
Altölentsorgung - Hinweis gemäß Altölverordnung (AltÖlV)
Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, folgende gebrauchte Öle kostenlos zurückzunehmen:
Verbrennungsmotorenöle, Getriebeöle, Ölfilter sowie beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle. Du kannst das Altöl in der Menge bei uns zurückgeben, welche der bei uns gekauften Menge entspricht.
Unsere Annahmestelle ist:
Gasolina-Moto
Hördegen und Mengele GbR
Geiselinastraße 23
89415 Lauingen (Donau)
Du kannst die Öle dort jederzeit während unserer Öffnungszeiten abgeben. Alternativ kannst du uns das gebrauchte Öl auch zusenden, die Versandkosten sind hierbei vom Käufer zu tragen. Bitte beachte, daß für Altöl besondere Transportbedingungen gelten können.
Selbstverständlich hast du auch bei dir vor Ort die Möglichkeit an vielen Wertstoffannahmestellen und Recyclinghöfen das Altöl (evtl. gegen eine Gebühr) abzugeben. Ob deine örtliche Wertstoffannahmestelle Altöl annimmt, erfährst du vor Ort oder bei der zuständigen Kommune.
Annahme und Entsorgung nehmen wir gemäß Paragraph 8 der Altölverordnung (AltölV) vor.
Bei gewerblichen Kunden weisen wir darauf hin, daß wir uns diesen gegenüber zur Erfüllung unserer Annahmepflichten Dritter bedienen können.